Schlagersänger Michael Wendler (49/«Sie liebt den DJ») prozessiert gegen einen Schönheitschirurgen. Der Sänger will dem Mediziner eine Äußerung verbieten lassen, bei der es um ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht geht.
Das Landgericht verhandelt den Fall am kommenden Mittwoch und hat den Streitwert auf 145.000 Euro festgesetzt.
Der Schönheitschirurg hatte angedeutet, dass das für Wendler ausgestellte Attest, das von dem plastischen Chirurgen stammen soll, gefälscht sein könnte: «Der Briefkopf und die Unterschrift stimmen, aber der Mittelteil ist nicht unsere Schriftform. Ich denke, das ist rein kopiert worden. Es ist leicht, so etwas zu fälschen», hatte der Arzt laut «Bild»-Zeitung gesagt.
Erscheinen Wendlers vor Gericht unwahrscheinlich
Vor Gericht werden wohl nur die Anwälte der beiden Streitparteien in Stellung gehen, das persönliche Erscheinen Wendlers ist nicht angeordnet. Richterin Jutta von Gregory hat aber bestimmt, dass die Atteste in Originalform vorzulegen seien.
Denn es gibt noch ein Attest für Wendler, das ihn – wohl wegen einer Nasen-Operation – von den Nasenabstrich-Tests auf das Coronavirus befreit, außerdem mindestens eines für seine Frau Laura Müller.
Er habe eidesstattliche Versicherungen Wendlers und seiner Frau, sagte Rechtsanwalt Markus Haintz der dpa. Darin sei detailliert beschrieben, wie der Chirurg sie ausgestellt und unterschrieben habe. «Für mich ist die Sache relativ klar», sagte Haintz und regte an, die Atteste im Zweifel auf Fingerabdrücke untersuchen zu lassen. Der Anwalt des Chirurgen, Marcel Leeser, «will vor dem Prozesstermin kein Statement abgeben», wie er auf Anfrage sagte.
Der in den USA lebende Wendler hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung «grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung» in der Corona-Krise vorwarf. Zudem beschuldigte er Fernsehsender – darunter seinen damaligen Haussender RTL – «gleichgeschaltet» zu sein. RTL hatte sich sofort distanziert und nannte Wendler einen Verschwörungstheoretiker.